adminDie maximale Entschädigung für missbräuchliche oder ungerechtfertigte Kündigungen soll zum besseren Schutz der Arbeitnehmenden von sechs auf zwölf Monatslöhne erhöht werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.

 Mitteilung BJ