An einem Medienanlass der economiesuisse haben sich Vertreter der Verbände und Sozialpartner zum Thema Anpassung des Mindestumwandlungssatzes geäussert. Für Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, ist klar: „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Lasten gerecht verteilt werden.“ Stämpfli betont, dass es nicht angehen kann, die Finanzierungslast zu hoher künftiger Renten alleine den aktiven Versicherten zu übertragen und ihnen damit höhere Lohnabzüge aufzubürden.
Auch für den Präsidenten des Wirtschaftsdachverbands economiesuisse, Gerold Bührer, ist die Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes ein notwendiger Schritt: „Die Gegner sprechen von Rentenklau, tatsächlich ist es aber ein Diebstahl an den Erwerbstätigen und der kommenden Generation, wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird.“ Ungedeckte Rechnungen bei der Altersvorsorge schaden dem Vertrauen in die soziale Sicherheit und können sich in Zukunft zu einem gewaltigen Standortnachteil entwickeln.
Der Finanzierungsbedarf anderer Sozialversicherungen wird in absehbarer Zeit zu Mehrkosten für die Erwerbstätigen führen. „Dies geht so nicht“, sagt Hans-Ulrich Bigler vom Schweizerischen Gewerbeverband. „Der Widerstand der Linken und der Gewerkschaften gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes ist für mich unverständlich. Wer diese Korrektur verhindern will, setzt die Stabilität der 2. Säule leichtfertig aufs Spiel und handelt unverantwortlich."
Weiter bestimmt die Rendite, wie hoch der Umwandlungssatz für die jährlich ausbezahlte Rente ist. Die eingerechnete Rendite muss von den Pensionskassen garantiert werden. Mit dem Satz, der heute gilt, müssen die Pensionskassen fast fünf Prozent Zins erreichen. Suzanne Steiner-Weck, Arbeitnehmervertreterin im Stiftungsrat der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE), und Christoph Ryter, Präsident des Schweizerischen Pensionskassenverbands ASIP, sind sich einig: „Finanziell sicher ist eine Kasse, die gegenüber ihren Versicherten Verpflichtungen eingeht, die sie realistischerweise erfüllen kann.“