Die Konsolidierung der durch das Versicherungsaufsichtgesetz (VAG) und die Aufsichtsverordnung (AVO) vorgegebenen Anforderungen an den Schweizer Solvenz Test (SST) schreitet weiter voran. Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV hat den entsprechenden SST-Richtlinienentwurf aufgrund zahlreicher Eingaben aus der Anfang Mai 2008 eröffneten ersten Vernehmlassung adjustiert. Die heute beginnende zweite Vernehmlassung richtet sich zur abschliessenden Stellungnahme an sämtliche betroffenen Versicherungsunternehmen und Verbände sowie an interessierte Kreise.