admin Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für 2009 in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% gesenkt. Damit wird der seit längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.

In der Mitteilung des BSV heisst es dazu u.a.: «Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von positiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit ermöglicht, Wertschwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen Marktentwicklungen auffangen zu können.»

Mitteilung BSV