Die Ausfinanzierung der Aargauischen Pensionskasse (APK) kommt die Gemeinden und Gemeindeverbände teuer zu stehen. 108 Gemeinden und 38 Verbände müssen 282 Millionen Franken nachzahlen. Die Leistungen werden 2008 fällig. Die Gelder müssen gemäss Regierung ohne Beschluss des zuständigen Organs, zum Beispiel der Gemeindeversammlung, überwiesen werden. Die Verpflichtung, den Betrag einmal in die Pensionskasse einzuschiessen, sei die Gemeinde oder der Verband mit dem Beitritt zur APK eingegangen. Die Deckungslücke bei der APK entstand durch einen politischen Entscheid des Grossen Rates in den 60-er Jahren. Die Lohnerhöhungen des Personals wurden in den Jahren 1962 bis 1989 nicht mehr in die APK eingekauft. Dies führte zu einem versicherungstechnischen Defizit bei der Pensionskasse.

Die Nachzahlungen würden für die Gemeinden einen Aufwand darstellen, der in der laufenden Rechnung zu verbuchen sei, hält die Regierung fest. Dies beschere den Gemeinden «teilweise massive Defizite» und löse einen Druck auf eine Steuererhöhung aus. Wegen einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren würden die Gemeinden aber nicht in Liquidationsprobleme kommen. Die Gemeinden sollen beim Kanton auch Geld ausleihen können. Mit der Anpassung des kommunalen Finanzrechts will die Regierung eine Aushöhlung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden vermeiden.
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