Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) schlägt vor, dass der Nationalrat gemäss den Beschlüssen des Ständerates auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse verzichtet. Einige weitere Differenzen zwischen den Räten bleiben aber gemäss den Kommissionsanträgen bestehen.
Für die zweite Beratung im Nationalrat beantragt die Kommission jetzt mit 15:7 Stimmen, die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse abzulehnen, und schlägt vor, dass der Bund mit einer Einmaleinlage an die Publica von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanziert. Die Kommission will aber mit 13:10 Stimmen daran festhalten, dass entgegen dem Beschluss des Ständerates die Beiträge der Arbeitgeber maximal 13,5% und nicht 14% der versicherbaren Lohnsumme betragen dürfen. Die Beitragspflicht soll gemäss Kommissionsantrag vom vollendeten 21. Altersjahr bis zum Ende der AHV-Beitragspflicht dauern und nicht, wie dies der Ständerat beschlossen hatte, vom vollendeten 24. bis zum vollendeten 65. Altersjahr.
Ebenfalls entgegen dem Beschluss des Ständerates soll die sog. «Berufsinvalidität» beibehalten werden (die Publica kann in Ausnahmefällen auf Kosten des Arbeitgebers Invalidenrenten ausrichten, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf derartige Renten besteht). Die Übergangszeit, in der die vom Systemwechsel besonders betroffenen 46-55jährigen durch erhöhte Beitragszahlungen des Arbeitgebers leicht entlastet werden können, wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Medienmitteilung