Die Revisionsgesellschaft BDO Visura hat ihre Abklärungen rund um die Käufe und Verkäufe von Swissfirst-Aktien durch die Pensionskasse des Bundes abgeschlossen. Diese Abklärungen im Auftrag der Kassenkommission Publica ergaben keine Hinweise auf Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Reglemente.

Die Pensionskasse des Bundes hatte im Jahre 2001 über die Eidg. Finanzverwaltung Aktien der Swissfirst Bank gekauft. Erste Verkäufe durch PUBLICA fanden in den Jahren 2003 und 2004 statt. Im Jahre 2005 verkaufte PUBLICA ihr gesamtes Swissfirst-Aktienpaket im Umfang von über 74’000 Aktien. Es ging dabei um Transaktionen in der Grössenordnung von 4,5 Millionen Franken.

Die Kassenkommission Publica übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes aus. Sie hat am 17. August 2006 beschlossen, die Vorgänge vom Kauf des Aktienpaketes der Swissfirst Bank bis zu dessen Verkauf durch die Revisionsgesellschaft BDO Visura umfassend abklären zu lassen. Im Rahmen dieser Abklärungen haben Mitarbeitende der Pensionskasse gegenüber der Revisionsgesellschaft auch alle privaten Bankkonti offengelegt. heisst es in einer Mitteilung der Publica.
Publica – Abklärungen

 

Gemäss
Bericht der BDO Visura ergeben sich keine Hinweise auf Verstösse von
Mitarbeitenden der Pensionskasse gegen gesetzliche Vorschriften oder
interne Reglemente. Diese Feststellung betrifft sowohl die Käufe von
Aktien der Swissfirst Bank im Jahre 2001 als auch die Verkäufe dieser
Aktien in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Insbesondere gibt es

  • keine
    Hinweise darauf, dass Personen, welche in die Entscheide involviert
    waren, vom Kauf oder Verkauf dieser Aktien in irgendeiner Weise
    profitiert haben;

  • keine
    Hinweise darauf, dass Vertreter der Swissfirst Bank im Jahre 2005 den
    Kontakt zu Vertretern von PUBLICA gesucht haben, um auf einen Verkauf
    von Swissfirst-Aktien hinzuwirken;

  • keine
    Hinweise darauf, dass Mitarbeitende im Zeitraum 2001-2005 von der
    Geschäftsbeziehung oder dem Aktienhandel mit der Swissfirst Bank
    persönlich profitiert haben.

Die
Kassenkommission PUBLICA hat vom Ergebnis der Abklärungen mit
Befriedigung Kenntnis genommen. Sie spricht den verantwortlichen
Personen ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung aus.

Auskunft:
Hanspeter Lienhart, Präsident der Kassenkommission PUBLICA