Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) bestätigte die vorab von Rieter bekannt gegebenen Resultate des externen Gutachtens der Revisionsfirma Ernst & Young.

Demnach gibt es keine Hinweise dafür, dass die Pensionskasse und ihre Verantwortlichen bei der Transaktion mit Swissfirst-Aktien Gesetze verletzt oder persönliche Vorteile erlangt hätten. Dies gelte sowohl für Maurer wie auch die Mitglieder des Stiftungsrats. Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde förderte auch keine Retrozessionen oder Kickbacks zu Tage, die der Pensionskasse zu Unrecht vorenthalten worden wären.

Im Fall der Siemens-Pensionskasse ist das Gutachten von Ernst & Young noch ausstehend, wie BVS-Chef Erich Peter auf Anfrage sagte. Es dauere hier länger, weil bei der Siemens-Pensionskasse alle Beteiligten ihre Vermögensverhältnisse offen gelegt hätten. Diese Vorkommnisse haben aber nach bisherigen Informationen keinen direkten Zusammenhang mit den Swissfirst-Transaktionen. Resultate der aufsichtsrechtlichen Abklärungen werden demnächst auch in den Fällen der Pensionskassen von Roche und Coop sowie der Vorsorgestiftungen Fundamenta und IST erwartet.

Unabhängig davon sind nach wie vor Strafverfahren im Gang, wie der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig bestätigte. Eines richtet sich gegen den ehemaligen Swissfirst-Chef Thomas Matter wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung und Insiderhandel. Ein zweites betrifft den Verdacht der Bankgeheimnisverletzung, schreibt die NZZ online.
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