Eine elfköpfige Spezialkommission des Kantonsrats hat die Vorlage der Regierung über die Neuordnung der Beiträge an die Kantonale Pensionskasse vorberaten. Wie dem Kommissionsbericht zu entnehmen ist, fielen dabei die Abstimmungen jeweils äusserst knapp aus. So unterlag ein Antrag, das Eintrittsalter in die Pensionskasse entgegen der Vorlage der Regierung auf 20 anstatt 25 Jahre festzulegen, mit 5 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Viel zu reden gab der Indexfonds, aus dem in Zukunft der Teuerungsausgleich für die Renten finanziert werden soll. In der Vorlage war von «Einlagen von Überschüssen» in diesen Fonds die Rede. Nachdem ein Experte für die berufliche Vorsorge auf dem Begriff «freie Mittel» bestanden hatte, wurde mit 6 zu 5 Stimmen dieser Version der Vorzug gegeben. Bei der Verzinsung sprach sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung für die Formulierung einer Verzinsung mit dem «Zinssatz für die Altersguthaben der Aktiv-Versicherten» aus, im Gegensatz zu «Verzinsung zum technischen Zinssatz».
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