Pictet hat mit den BVG 2005-Indizes eine neue Indexfamilie geschaffen, die neben einer Erweiterung der bereits bestehenden Anlagekategorien auch alternative Anlagen berücksichtigt. Die Erweiterung sieht wie folgt aus:
- Breitere Diversifikation der Aktien: Berücksichtigung der Nebenwerte (Small Caps) führt zu einer vollständigeren Abbildung des Aktienmarktes;
- Breitere Diversifikation bei den Obligationen: Die Euro-Obligationen der BVG-Indizes 2000 werden durch einen grösseren Anteil an Obligationen Welt ersetzt. Zusätzlich werden Emerging Market Bonds und High Yield Bonds berücksichtigt;
- Alternative Anlagen: Die Berücksichtigung von Immobilien, Hedge Funds und Private Equity ermöglicht den Zugang zu zusätzlichen Ertragsquellen (einschliesslich exotische Risikoprämien).
Bei den BVG-Indizes 2005 sind die Währungsrisiken bei den Obligationen Welt und den Hedge Funds zu 100% in CHF abgesichert. In allen Kategorien wurde eine stärkere internationale Ausrichtung verfolgt. Die Namen der neuen Indizes orientieren sich an jenen der BVG-Indizes 2000, wobei sie mit dem Zusatz "plus" versehen werden. Die Bezeichnungen BVG-25 plus, BVG-40 plus und BVG-60 plus beziehen sich auf das allgemeine Risikoprofil und nicht mehr auf die Aktienquote der einzelnen Indizes.
Pictet Meldungen
Pictet Indizes 2005 Daten


Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das mit drei konkreten Zielsetzungen die Arbeitsmarktbeteilung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhöhen will. Zum einen soll die Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig auswirken. Es soll sich künftig lohnen, länger zu arbeiten. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sind beauftragt worden, eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Zum andern sollen mit weiteren Massnahmen des EVD die Arbeitsmarktchancen der älteren ArbeitnehmerInnen verbessert und die Arbeitsbedingungen deren veränderten Bedürfnissen angepasst werden.
Der Bundesrat hat ohne weitere Begründung die Annahme eines Postulat der CVP beantragt, mit welchem für die Arbeitgeber im BVG einheitliche Altersgutschriften für alle Altersstufen eines Arbeitnehmers vorgeschrieben werden sollen. Die Altersgutschriften des Arbeitnehmers würde allerdings weiterhin mit höherem Alter ansteigen. Der Zweck der Uebung ist die Verbesserung der Anstellungschancen älterer Arbeitnehmer. Die CVP hat in ihrem Postulat zwei unterschiedlich steile Abstufungen entwickelt, welche beide von einem konstanten Beitragssatz des Arbeitgebers von 6,25% ausgehen.
In seiner Motion hat Norbert Hochreutener (CVP) den Bundesrat aufgefordert, eine Vorlage zu unterbreiten, die den Sparprozess für das Alter im BVG früher beginnen lässt. Der Bundesrat äussert sich in seiner Antwort ablehnend. Er verweist auf die Tatsache, dass viele Jugendliche vor dem Alter 25 sich noch in Ausbildung befinden, die Arbeitgeber ev. davon abgehalten würden, junge Arbeitskräfte einzustellen und es in dieser Altersgruppe viele Stellenwechsel gibt, was zu grösserem Administrativaufwand für kleine Guthaben führen müsste. Er empfiehlt Ablehnung der Motion.