Hewitt Associates und LCP Libera haben die neuen technischen Grundlagen "BVG-2005" auf der Basis von 14 grossen Pensionskassen mit 1,2 Mio. Aktiven und 640’000 Rentnern errechnet. Sie stehen den Aktuaren und Pensionskassen für die Berechnung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge ab sofort zur Verfügung. Die wichtigsten Parameter der Grundlagen "BVG 2005" wie z.B. Zinssatz oder Schlussalter können entsprechend den kassenspezifischen Gegebenheiten variiert werden. Dadurch eignen sich die "BVG 2005" auch für die Berechnungen der Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards wie z.B. IFRS/IAS 19 oder US-GAAP. Hewitt und Libera haben mit der ersten Version ihrer Grundlagen "BVG 2000" neben der EVK und der VZ erstmals neue Grundlagen errechnet. Jetzt ist bereits die Fassung "BVG 2010" in Planung.

Auf den neuen demographischen Grundlagen wurde der heute notwendige Umwandlungssatz errechnet. Wird dafür gemäss den Empfehlungen der Kammer der Pensionskassen-Experten ein technischer Zinssatz von 3,5% zugrunde gelegt, so ergibt sich ein Satz von 6,69%. Gemäss BVG ist hingegen derzeit ein Umwandlungssatz von mindestens 7,1% anzuwenden. Er beruht auf einem technischen Zins von 4%. Wird ein technischer Zins von 3% genommen, ergibt sich ein Umwandlungssatz von lediglich 6,35%. Dieser liegt noch unter dem vom Bundesrat für 2011 vorgeschlagenen Satz von 6,4%. Er muss aber noch vom Parlament in einer neuerlichen Revision der entsprechenden Artikel des BVG genehmigt werden.
Mitteilung von Hewitt und LCP Libera
Website BVG 2005