Die volatile Entwicklung der vergangenen Jahre an den Kapitalmärkten hat in der beruflichen Vorsorge in mehreren Schritten zu einer Anpassung des BVG-Mindestzinssatzes geführt. Gleichzeitig ist die Frage über die richtige Höhe des technischen Zinssatzes für Vorsorgeeinrichtungen in den Vordergrund gerückt. Wie hoch der technische Zinssatz sein soll, ist nicht eindeutig bestimmbar. Bleiben die Zinsen auf dem derzeitig tiefen Niveau, so ist eine Senkung des technischen Zinssatzes unausweichlich, schreiben Jürg Walter (Präsident der Kammer der PK-Experten) und Dominique Walter (Sekretär der Kammer) in ihrem Beitrag im "Treuhänder" 12/05.
Artikel im Treuhänder