Die Zahl junger Versicherter mit psychischen Problemen ist bei der IV stark gestiegen. Nun fordern die kantonalen Stellen eine Altersgrenze. Markus Brotschi schreibt dazu im Tages-Anzeiger:
MoreJede zweite Neurente gewährt die Invalidenversicherung (IV) mittlerweile aufgrund einer psychischen Erkrankung. Vor allem bei Versicherten bis zum Alter von 34 Jahren stellt sie eine starke Zunahme fest. In der Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren beziehen zurzeit fast 7500 Versicherte eine IV-Rente aufgrund psychischer Probleme.
Nun fordert die Konferenz der kantonalen IV-Stellen eine Alterslimite. Unter 30-Jährige sollen grundsätzlich keine IV-Rente mehr erhalten. Dies sagte der Vizepräsident der IV-Stellen-Konferenz, Thomas Pfiffner, gegenüber der «Rundschau» von SRF.
Nur in bestimmten Fällen soll es weiterhin möglich sein, an unter 30-Jährige eine Rente auszurichten. Die IV könnte den Betroffenen eine tiefere Entschädigung ausrichten, wenn sie sich an Integrationsmassnahmen beteiligen.
Zudem soll sie auch künftig befristete Renten sprechen dürfen. Laut Pfiffner ist die Hürde für einen Rentenentzug heute relativ hoch, auch wenn die IV regelmässige Überprüfungen durchführe.
