Doch warum fahren angehende Pensionierte besser, wenn sie die Schweiz verlassen, bevor sie ihr Vorsorgekapital beziehen? Der Grund liegt darin, dass die Kapitalbezugssteuer nur dann Gültigkeit hat, wenn sich der Wohnsitz im Inland befindet. Für alle andern kommt die Quellensteuer zum Einsatz. Und deren Tarife sind in der Regel deutlich tiefer.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die grossen Unterschiede zwischen den kantonalen Steuertarifen. Bei der Kapitalbezugssteuer allerdings kann man nur davon profitieren, wenn man effektiv in einen Tiefsteuerkanton umzieht. Ganz anders bei der Quellensteuer: Dort genügt es, das Vorsorgegeld einem Anbieter im Kanton Schwyz zu überweisen, welcher klar die tiefsten Tarife anbietet.
Ein Beispiel: Wer als Alleinstehender in der Stadt Zürich wohnhaft ist und von der Pensionskasse 1 Million Franken bezieht, zahlt dafür eine Kapitalbezugssteuer von 112 000 Franken – die geplante Erhöhung des Bundes ist darin nicht berücksichtigt.
Hat sich dieselbe Person aber ins Ausland abgemeldet und das Geld nach Schwyz transferiert, so wird darauf lediglich eine Quellensteuer von 48’000 Franken fällig. Das bedeutet eine Einsparung von 64’000 Franken. Kommt der Bundesrat mit seinen Plänen durch, so wächst der Spareffekt weiter an.
Womöglich kommt man als Auswanderer aber noch günstiger weg. Das Zauberwort lautet hier: Doppelbesteuerungsabkommen. Philipp Zünd, Steuerexperte und Partner der Beratungsfirma KPMG, erklärt: «Die Schweiz hat mit vielen Ländern eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, die bereits bezahlte Quellensteuer zurückzufordern, sofern man sich im neuen Land ordnungsgemäss registriert hat.» In diesem Fall ist ein Transfer in den Kanton Schwyz gar nicht nötig.
Hier lohnt sich also eine genaue Prüfung: Wer beispielsweise in die Steueroase Dubai zieht, erhält die Quellensteuer nicht zurück. Dafür könne die Ersparnis in anderen Ländern, welche sonst eher hohe Steuern verlangten, umso grösser ausfallen, sagt Zünd.
Was viele überraschen dürfte: Deutschland sei für Auswanderer, welche die Pensionskassengelder beziehen, oftmals eine sehr attraktive Wahl – nicht nur dank der Rückvergütung der Quellensteuer. Denn Auszahlungen aus PK-Leistungen, die über das gesetzliche Obligatorium hinausgingen, seien beim deutschen Fiskus je nach Situation steuerfrei – was gerade bei Gutverdienern einschenke.
NZZ