Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%. Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen.  In der Mitteilung des BR heisst es: 

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Nach dem Rückgang von 2022 hat sich die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen inzwischen aufgrund der guten Renditen der letzten beiden Jahre und der leicht positiven Rendite dieses Jahres wieder auf einem guten Niveau stabilisiert. Eine Senkung des Mindestzinssatzes ist nicht angezeigt.

Aufgrund der aktuell tiefen Zinsen der Bundesobligationen und der ökonomischen, handels- und geopolitischen Verwerfungen und den damit verbundenen Unsicherheiten ist jedoch auch eine Anhebung nicht gerechtfertigt.

Der Bundesrat hat deshalb entschieden, den aktuellen Satz von 1,25% beizubehalten. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge und die konsultierten Sozialpartner haben sich mehrheitlich für einen Satz von 1,25% ausgesprochen.

  Mitteilung Bundesrat