(BSV) Bei der Prüfung von Rentenansprüchen in der Invalidenversicherung (IV) hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mehrere Änderungen herbeigeführt. Zum einen führte das Bundesgericht das sogenannte strukturierte Beweisverfahren schrittweise bei allen versicherten Personen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen ein.
Zum anderen passte der Bundesrat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die gemischte Methode zur Berechnung des Rentenanspruchs von Teilzeiterwerbstätigkeiten an.
Die Studie verfolgt zwei Ziele: Untersucht wird zum einen, ob es Anhaltspunkte gibt, dass die Rechtsänderungen zu einer erhöhten Zunahme bei den Neurenten geführt haben. Zweitens werden die Auswirkungen des strukturierten Beweisverfahrens auf die Arbeitsweise der IV-Stellen bei der Rentenprüfung analysiert.
Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Ende September 2024 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.5/24D).
BSV Forschungspublikation
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