Die 13. AHV-Rente soll über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden und zwar so, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt. Dies hatte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 als Eckwert beschlossen.
Auf der Basis der validierten AHV-Finanzperspektiven hat das Innendepartement nun die notwendige Erhöhung um 0.7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte berechnet.
Andererseits soll der Bundesanteil 19,5 Prozent der AHV-Ausgaben betragen (bisher: 20,2 Prozent). Indem auf eine weitergehende Kürzung des Bundesanteils auf 18,7 Prozent verzichtet wird, würde der Bund ab 2026 rund 450 Millionen Franken an die Kosten der 13. AHV-Rente beitragen.