(SDA) Das Bundesgericht wird entscheiden, ob die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wiederholt werden muss. Die Grünen haben nach einem Nichteintretensentscheid des Kantons Genf ihre Beschwerde an die höchste Instanz weitergezogen.
Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz hatten nach Publikwerden des Berechnungsfehlers zu den Finanzprognosen der AHV Beschwerden gegen die AHV-21-Abstimmung eingereicht. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden.
Die Grünen reichten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein. Der Kanton Genf hat bereits seinen Nichteintretensentscheid gefällt und verwies auf die Kompetenz des Bundesgerichts, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht, wie die Grünen mitteilten.
Deshalb werde die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen. Klar- heit müsse noch vor dem Inkrafttreten des erhöhten Frauenrentenalters am 1. Januar 2025 herrschen.