imageMario Bucher, Pensexpert, geht in der Fuw auf die grosse steuerliche Belastung für Erwerbstätige im Rentenalter ein und macht einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation, die ohne Gesetzesänderung möglich wäre.

Mehr und mehr Menschen bleiben auch über das Erreichen des Pensionsalters hinaus erwerbstätig. Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik waren zwischen 2018 und 2020 rund 30% der 66-jährigen Männer und etwa 22% der 65-jährigen Frauen nach wie vor erwerbstätig. Selbst mit 70 war bei vielen noch nicht ganz Schluss: Knapp jeder fünfte Mann und jede zehnte Frau ging in diesem Alter noch einer bezahlten Arbeit nach, wenn auch oft in einem tiefen Pensum.

Dieser Trend wird voraussichtlich weiter zunehmen, bedingt durch die steigende Lebenserwartung und den Mangel an qualifiziertem Personal. Viele fühlen zudem das Bedürfnis, ihre finanzielle Situation im Alter zu verbessern.

Doch steuerlich werden Menschen, die nach der eigentlichen Pensionierung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, benachteiligt. Denn ab dem Zeitpunkt des beruflichen Wiedereintritts nach der ordentlichen Pensionierung zählen sie zum Kreis der Dreifachverdiener.

Neben dem Einkommen aus der Erwerbsarbeit werden auch Steuern auf die Renten aus der ersten und der zweiten Säule fällig. Durch die progressiven Steuersätze wird das zusätzliche Einkommen überproportional besteuert. Auch sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten kleiner als vor der Pensionierung. Damit steigt die Steuerbelastung auf ein Niveau, das das Arbeiten im Pensionierungsalter unattraktiv macht und bei Arbeitswilligen den Ausschlag gibt, den Ruhestand zu geniessen und nicht weiterzuarbeiten. (…)

Dieser Missstand könnte einfach behoben werden. Viele erwerbstätige Pensionierte könnten vorübergehend auf die Rente aus der Pensionskasse verzichten und ihren Lebensunterhalt mit dem Erwerbseinkommen und der AHV-Rente finanzieren. Ein solcher Unterbruch der Pensionskassenrente während der erneuten Erwerbstätigkeit würde die Steuerlast massiv reduzieren.

Viele arbeitstätige Pensionierte könnten so mehrere tausend Franken pro Jahr an Steuern sparen. Da die Altersrente während einiger Monate oder sogar Jahre nicht bezogen werden würde, würden die Betroffenen nach Wiederauslösung der aufgeschobenen Pensionskassenrente zudem von einem attraktiveren Umwandlungssatz und damit einer höheren Rente profitieren. Erwerbstätige Pensionierte, die sich für ein solches Stop-&-Go-Modell der Rente aus der zweiten Säule entscheiden würden, könnten also doppelt profitieren.

Sollte während oder nach der Unterbrechung der Pensionskassenrente die versicherte Person unerwartet versterben, ginge die aufgeschobene Rente nicht verloren. Stattdessen würde sie in die Berechnung der Hinterlassenenrente einfliessen, die sich dadurch erhöhen würde. Eine solche Sistierung der Pensionskassenrente wäre unter dem geltenden Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) auch problemlos möglich.

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