Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung:

Die Aufsicht über die Sozialversicherungen wird im Bereich der 1. und 2. Säule modernisiert. Ziel der Modernisierung sind ein besseres Risikomanagement, die Verstärkung der Governance sowie die zweckmässige Steuerung der Informationssysteme. Dazu werden die Aufgaben und Pflichten der Durchführungsstellen wie auch der Aufsichtsbehörde präzisiert. Damit diese Änderungen umgesetzt werden können, müssen mehrere Verordnungen angepasst werden.

Zum BVG wird ausgeführt:

Die Anpassungen schaffen die Grundlage für die Übernahme von Rentnerbeständen und sichern, soweit möglich, die Finanzierung der Rentenverpflichtungen. Dazu werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge präzisiert.

  Mitteilung BR d / f /   Erläuternder Bericht / Verordnungsentwurf