Die Parlamentsdienste haben die Fahne für die bevorstehende Differenzbereinigung beim Geschäft 20.089 BVG-Reform publiziert.
Die wichtigsten, noch verbliebenen Differenzen betreffen das Alter für den Beginn der Beitragspflicht für die Altersleistungen (NR 25 / SR 20 Jahre); den Koordinationsabzug (NR 85% /SR 80%); die Eintrittsschwelle (BR, NR unverändert / SR 17’208 Fr.).