Der Ständerat hat am 2.3.2023 die Differenzbereinigung zu den Beschlüssen des Nationalrats behandelt. Beim Koordinationsabzug (Art. 8) ging es um die Frage, ob 15 (NR) oder 20% (SR) des obligatorisch versicherten Lohns von 85’320 Franken zu versichern sind. Der Ständerat hat die Lösung des Nationalrats übernommen.

Bei der Festlegung der Eintrittsschwelle ist der Ständerat bei seinem Beschluss geblieben. Sie soll auf 17’208 Franken gesenkt werden, womit eine Differenz geschaffen wurde.

  Ratsprotokoll SR