In der Medienmitteilung der Sozialkommission des Ständerats heisst es zum Thema BVG-Reform:

Die Kommission nahm die Diskussion über die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration in der BVG-Reform (20.089) wieder auf, nachdem der Ständerat diese Frage in der Sommersession 2022 zur genaueren Prüfung zurückgewiesen hatte. Sie beauftragte die Verwaltung mit ergänzenden Berechnungen und vertiefenden Analysen. Die Kommission will an ihrer nächsten Sitzung von Anfang September entscheiden, damit der Ständerat die BVG-Reform in der Herbstsession 2022 beraten kann.

  Mitteilung SGK