BSV. Die pandemiebedingte flexible Anwendung der europäischen Zuständigkeitsregeln betreffend die Sozialversicherungen bei Telearbeit von Grenzgängern wird bis am 31. Dezember 2022 verlängert. Damit ändert sich für die Grenzgänger und ihre Arbeitgeber bei den Sozialversicherungen vorerst nichts. Ab 2023 sollen neue Regeln die Telearbeit besser berücksichtigen, ohne dass die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit ändert.

  Mitteilung BSV /   Artikel Oberholzer