Pensionskassen sollen einfacher in Zukunftstechnologien in der Schweiz investieren können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat im vergangenen November die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für Venture-Capital beschlossen. Seit Anfang Jahr können die Vorsorgeeinrichtungen bis zu 5 Prozent des Anlagevermögens hier einsetzen. Michael Ferber geht in der NZZ der Frage nach, wie Situation diesbezüglich bei den Pensionskassen konkret aussieht. Diverse Fachleute nehmen dazu Stellung.

Ist es sinnvoll, wenn Pensionskassen stärker in Venture-Capital anlegen? Laut Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands Asip, kann diese Frage nicht generell beantwortet werden. Sie müsse im Kontext der gesamten Anlagestrategie einer Pensionskasse und der personellen Ressourcen beurteilt werden. Langfristige Anlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien könnten abhängig vom individuellen Risikobudget einer Pensionskasse aber Sinn ergeben. Zu beachten sei allerdings der Anstieg der Illiquiditätsquote innerhalb des Gesamtvermögens. (…)

«Auch wenn die Pensionskassen grundsätzlich bereits unter den bisherigen Anlagebestimmungen die Möglichkeit gehabt hätten, entsprechende Investitionen zu tätigen, hat der Pensionskassenverband Asip der Anpassung zugestimmt», teilt deren Direktor mit. Damit spielt Konrad auf den sogenannten «Erweiterungsartikel» in der Verordnung zur beruflichen Vorsorge BVV2 (Artikel 50 IV) an. Gemäss diesem kann eine Pensionskasse ihre Anlagemöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen ausbauen.

Die Anlagevorschriften für Pensionskassen waren also auch bisher nicht in Stein gemeisselt – und Pensionskassen, die dies wirklich wollten, hatten schon die Möglichkeit, Gelder in Venture-Capital anzulegen. Nicht zuletzt deshalb ist PPCmetrics-Berater Riesen skeptisch, ob die Regelung einen Durchbruch für die Schweizer Venture-Capital-Branche bringen wird. «Die neue Regelung ist letztlich wenig relevant», sagt er. «Ich habe in der Praxis nie erlebt, dass Pensionskassen eine bestimmte Strategie wegen der Anlagerichtlinien nicht umsetzen konnten.» Die Pensionskassen wollten letztlich nicht aggressiver investieren, weil sie auf ihre Verpflichtungen Rücksicht nehmen müssten.

«Letztlich handelt es sich um ein Scheingefecht», sagt Riesen. Vertreter von Pensionskassen seien teilweise irritiert über die Initiative. «Wenn es genug gute Investitionsmöglichkeiten im Bereich Venture-Capital in der Schweiz gäbe, hätten sie längst dort Gelder angelegt», sagt er. Schliesslich seien die Kassen im Niedrigzinsumfeld ja besonders auf der Suche nach guten Anlagemöglichkeiten. Dies zeige sich beispielsweise im Bereich der Infrastrukturanlagen. Diese Anlageklasse habe in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Auch hier gab es eine Änderung der Anlagerichtlinien.

NZZ