Letztes Jahr hat die OAK BV die Weisungen W – 01/2021 «Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb» publiziert. Per Ende Jahr meldeten die regionalen Aufsichtsbehörden der OAK BV, welche Vorsorgeeinrichtungen in den Geltungsbereich der Weisungen fallen. Die OAK hat nun die Liste aller vom Geltungsbereich erfassten Einrichtungen auf ihrer Website publiziert.

  Liste mit Erläuterungen / Weisung W – 01/2021