In einem Kommentar zu Situation und Weiterentwicklung der IV kritisiert der Arbeitgeberverband den verzögerten Schuldenabbau sowie die drohende Mehrbelastung der Arbeitgeber durch den zunehmenden Eingliederungsdruck.

Bund und Parlament (schieben) die nachhaltige Sanierung der IV immer mehr hinaus. Ursprünglich wurde der Schuldenabbau bis 2024 versprochen – nun gehen die jüngsten Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) davon aus, dass dieses Ziel sogar erst 2032 erreicht werden kann. «Dies liegt vor allem daran, dass Bundesrat und Parlament die Situation immer wieder beschönigen und vor den erforderlichen strukturellen Massnahmen zurückschrecken», betont Martin Kaiser, SAV-Ressortleiter Sozialversicherungen und Sozialpolitik.

Diesen Eindruck der Arbeitgeber konnten die bisherigen Beschlüsse zur Weiterentwicklung der IV des Bundesrats und des erstbehandelnden Nationalrats nicht entkräften. Statt die notwenigen Sanierungsmassnahmen anzugehen, wollen sie den schwarzen Peter den Arbeitgebern zuspielen. Unter dem wohlklingenden Titel «Zusatzvereinbarungen», wobei es sich effektiv um eine «Quote Light» handelt, soll zusätzlicher Eingliederungsdruck auf die Wirtschaft gemacht werden.

Angeblich sollen auch finanzielle Zuwendungen der IV zur Förderung der beruflichen Eingliederung möglich werden. Diese Unterstützung ist insbesondere zur Verbesserung praxistauglicher Prozesse und zur besseren Koordination der verschiedenen Beteiligten zwingend nötig. Nicht alles könne den Arbeitgebern delegiert werden, sagt Martin Kaiser: «Aber ausser einem Lippenbekenntnis fehlen konkrete Zahlen. Nicht einmal Aussagen über die Höhe eines finanziellen Engagements finden sich in den Materialien zur Revision. Quoten oder quotenähnliche Regelungen sind definitiv nicht zielführend.» Es ist zu hoffen, dass die zuständige Ständeratskommission diese Woche das Heft grundsätzlich in die Hand nimmt.

  SAV / NZZ     Wirtschaftlichkeit der 4.5.6. IV-Revision