Der Bundesrat hat über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur AHV-Reform 21 informiert. In einer Mitteilung des EDI heisst es:

In der Vernehmlassung unterstützen alle die Grundzüge der Reform AHV 21. Sie sind sich einig, dass das Leistungsniveau erhalten werden muss. Allerdings gehen die Ansichten über die Reformmassnahmen auseinander. Die Mehrheit befürwortet die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Für das linke Spektrum und Organisationen, die die Interessen der Frauen vertreten, ist eine solche Erhöhung hingegen ausgeschlossen, solange keine Lohngleichheit herrscht. (….)

Insgesamt eher positiv beurteilt wurden die Massnahmen, die einen flexiblen Altersrücktritt zwischen 62 und 70 Jahren ermöglichen und Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das Alter von 65 Jahren hinaus setzen sollen. Kritik wurde indes insbesondere an der Wirksamkeit und Komplexität der Massnahmen geäussert und daran, dass sie vor allem Mittel- bis Hochverdienenden zugute kämen. (…)

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm so rasch als möglich nach der Abstimmung vom 19. Mai 2019, spätestens aber bis Ende Juni 2019 ein Aussprachepapier vorzulegen. Gestützt darauf will er bis Ende August 2019 die Botschaft zur AHV 21 verabschieden. Diese wird sowohl den Vernehmlassungsergebnissen als auch dem Ausgang der Abstimmung zur STAF Rechnung tragen.

  Mitteilung EDI / AHV Vernehmlassung / NZZ