Andrea Fischer geht im Tages-Anzeiger auf die unbefriedigende Situation jener Frauen ein, deren Pensionskassen ein einheitliches Rentenalter 65 aufweisen, die aber bloss bis 64 angestellt sind und deshalb Einbussen bei der Rente aus der 2. Säule erleiden.

Gemäss der jährlichen Pensionskassenstudie von Swisscanto hatten 2018 bereits 36 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen das reguläre Rücktrittsalter für Mann und Frau auf 65 festgelegt. ­Besonders verbreitet ist die Praxis bei den Pensionskassen von öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Da sehen 58 Prozent auch für Frauen ein Rentenalter 65 vor, bei den privaten Kassen sind es immerhin ein Drittel.

Rentenalter 65 in der Pensionskasse bedeutet indes nicht, dass Frauen, die einer solchen Kasse angehören, automatisch einen Anspruch haben, bis 65 weiterarbeiten zu können. Denn angestellt werde man nicht durch die Pensionskasse, sondern vom Arbeitgeber, sagt Thomas Geiser, emeritierter Rechtsprofessor der Universität St. Gallen.

Und der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, eine Person bis zum Rentenalter zu beschäftigen. Auch gebe es im Arbeitsrecht keinen solchen Anspruch. Somit ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber seine weiblichen Angestellten mit 64 pensioniert, obwohl die Pensionskasse seines Betriebs Rentenalter 65 vorsieht. Dagegen haben die betroffenen Frauen rechtlich keine Handhabe. (…)

Wie verbreitet die Praxis ist, Frauen automatisch mit 64 zu pensionieren, auch wenn die Pensionskasse Rentenalter 65 vorsieht, ist nicht bekannt. Eine Stichprobe zeigt, dass Arbeitgebende den Frauen eher entgegenkommen.

So ist es zum Beispiel in der Verwaltung von Basel-Stadt nicht möglich, weibliche Angestellte gegen deren Willen mit 64 zu pensionieren, teilt der kantonale Personaldienst mit. Gleiches gilt in der kantonalen Verwaltung von Zürich sowie am Universitätsspital: Weibliche Angestellte haben demnach einen Anspruch, wie die Männer bis 65 arbeiten zu können. Auch bei der Berner Kantonalbank und der Credit Suisse ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Pensionierung garantiert, wie die beiden Banken mitteilen.

Beim Grossverteiler Coop endet das Arbeitsverhältnis jedoch mit dem AHV-Alter. Für Frauen also mit 64. Eine freiwillige Weiterbeschäftigung ist nur in Einzelfällen möglich. Selbst in der Bundesverwaltung werden Arbeitnehmerinnen nach wie vor automatisch mit 64 pensioniert.

  TA