Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen. In der Mitteilung der WAK wird festgehalten:
Die WAK-N hat die Detailberatung mit der Diskussion über die Zusatzfinanzierung der AHV begonnen. Letztlich obsiegte die Lösung des Ständerats, da keine der folgenden Anträge eine Mehrheit gefunden hat: Ein Antrag, der auch von der SGK-N gestellt wurde, wollte statt der Erhöhung der Lohnbeiträge das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben. Die Kommission lehnte dies mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Frage des Rentenaltes in der kommenden AHV-Reform geregelt werden soll.
Ein weiterer Antrag wollte den Bundesbeitrag an die AHV auf 20,4% erhöhen, um dafür die Lohnbeiträge nur um 0,1% anzuheben. Er fand ebenfalls keine Mehrheit. Die FK-N beantragte, statt einer Erhöhung der Lohnbeiträge eine entsprechende Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzusehen. Dieser Antrag war in der WAK chancenlos und wurde mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, da er eine Verfassungsänderung erfordert und somit die Steuerreform verzögert hätte.
Mehrere Anträge wollten die Vorlage in einen Teil betreffend die AHV-Finanzierung und einen Steuerteil auftrennen, wobei die beiden Vorlagen juristisch miteinander verknüpft bleiben sollten. Die Kommission lehnte diese jedoch mit 15 zu 10 Stimmen ab, da eine Vorlage bedeutend transparenter sei als zwei, die nicht zwingend zusammen vors Volk kommen müssten. Das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen. Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass es eine soziale Kompensation braucht, damit die Reform auch vor dem Volk bestehen kann. Sie lehnte daher zwei Anträge mit 15 zu 10 Stimmen ab, die gar keine soziale Kompensation vorsehen wollten.