Der Versicherungsverband kommentiert den Ausgang der Abstimmung wie folgt:

Die Reform der Altersvorsorge 2020, die das Stimmvolk heute abgelehnt hat, sah verschiedene Massnahmen zur vorübergehenden finanziellen Stabilisierung der Altersvorsorge vor. Dazu gehörten die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte und die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Diese Massnahmen sind aus Sicht des SVV unverzichtbar. Sie sind deshalb raschmöglichst wieder aufzunehmen und voranzutreiben. 

Eine vorübergehende Stabilisierung der Altersvorsorge genügt jedoch nicht. Die Leistungen müssen auf lange Sicht gesichert werden. Wegen des demografischen Wandels ist zudem auch eine Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters unumgänglich. Für eine Flexibilisierung sollen wirksame Anreize geschaffen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge mit je eigenen Massnahmen nachhaltig ausgestaltet werden.