… verstehe ich auch nicht”, schreibt Gopfried Stutz alias Claude Chatelain im Blick. Und dürfte damit nicht allein sein. Konzeptionell hat der KA seine Funktion längst verloren, eine wirkliche Koordination zwischen 1. und 2. Säule gibt es nicht mehr. Mit der notorischen Neuberechnung, die das BSV für den Ständerat entwickelt hat, wird alles nur noch schlimmer. Gopfried Stutz hält fest:

Bundesrat Alain Berset wollte in seiner Altersreform, über die wir am 24. September abstimmen, den Koordinationsabzug abschaffen. Bravo. Endlich. Das Parlament wollte davon leider nichts wissen und machte alles noch schlimmer, noch komplizierter. Künftig wird der Koordinationsabzug dreigeteilt: Für Löhne zwischen 21’150 und 35’250 Franken soll er 14’100 Franken betragen; bei Einkommen zwischen 35’250 und 52’875 Franken würde er auf 40 Prozent des Lohnes festgelegt und bei Einkommen zwischen 52’875 und 84’600 Franken läge er bei 21’150 Franken. 

Haben Sie, liebe Leser, das alles verstanden? Macht nichts. Ich auch nicht.

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