Das Gericht kam zum Schluss, gemeinsam mit einem Bauunternehmer habe der Mann die Pensionskasse im Umfang von rund 5,6 Millionen Franken geschädigt. Dies aufgrund überteuerter Immobiliengeschäfte, welche die beiden Freunde untereinander abgesprochen hätten. Im Umfang von rund 1,1 Mio. Franken kämen Betrugsversuche dazu, wie das Tagblatt schreibt.

Auch der Bauunternehmer wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs in gut einem Dutzend Fällen respektive Betrugsversuchs verurteilt. Dies ebenfalls zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Der Bauunternehmer schlug nach Überzeugung des Gerichts seinem Freund von der Pensionskasse jeweils vor, ein bestimmtes Mehrfamilienhaus zu kaufen. Letzterer brachte das Geschäft im Anlageausschuss der Kasse durch, da er während vieler Jahre tadellos gearbeitet hatte und viel Vertrauen genoss.

Dass er mit dem Bauunternehmer befreundet war, verschwieg der Ex-Pensionskassenchef seinem Arbeitgeber. Der Bauunternehmer durfte in den von ihm an die Pensionskasse verkauften Mehrfamilienhäusern jeweils auch Sanierungsarbeiten durchführen und verdiente so ein zweites Mal.

Für die geleisteten Dienste entschädigte der Bauunternehmer seinen Freund nach Überzeugung des Gerichts mit 3,1 Mio. Franken. Es glaubte den Beteuerungen der Angeklagten nicht, das sei ein – inzwischen zurückgezahltes – Darlehen gewesen.

Nicht erklären konnte sich das Gericht das Motiv des Ex-Pensionskassenchefs: Er führte ein gutes Leben mit gutem Lohn. Erst kurz vor seiner Pensionierung wurde er mutmasslich kriminell.

  Tagblatt / Der Bund