Michael Ferber geht in der NZZ der Frage nach, wieweit internationale Rechnungslegungsstandards die Vorsorge in Schweizer Konzernen beeinflussen. Eine im vergangenen Jahr von Swisscanto (neu Prevanto) durchgeführte Untersuchung kam zum Schluss, dass der Einfluss gering sei. Allerdings lassen aktuelle Entwicklungen, etwa das neue Reglement bei der CS-Pensionskassen, vermuten, dass die Bilanzeffekte dabei durchaus eine Rolle spielen. In der NZZ heisst es dazu:
Das sehen auch andere Branchenvertreter so. IAS 19 sei wie ein «übergeordnetes Gesetz», an dem sich Schweizer Konzerne und Pensionskassen immer stärker orientieren müssten, sagt etwa Peter Zanella von der Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson. Früher habe es eine «Schweizer Welt» und eine «internationale Welt» gegeben, doch diese Zeiten seien vorbei. Die Führungen der Unternehmen, die nach IFRS bilanzierten – dies sind vor allem kotierte, grössere Konzerne –, überlegten sich heutzutage genau, welchen Effekt Änderungen von Vorsorgeplänen für ihre Bilanz hätten.
Dieser ist laut Zanella oft sehr gross. Auch Swisscanto Vorsorge kommt in dem Bericht zu dem Ergebnis, dass IAS 19 in vielen Fällen dazu führt, dass Unternehmen bedeutende Verbindlichkeiten ausweisen müssen. Der Standard hinterlasse oft tiefgreifende Spuren sowohl in der Bilanz als auch in der Erfolgsrechnung von Unternehmen.
Da Pensionskasse und Unternehmen in der Schweiz eigentlich rechtlich strikt getrennt sind, gäben die meisten Konzernführungen nicht gerne zu, dass sie sich aktiv in die Entscheidungen des Stiftungsrats der Pensionskasse ihres Unternehmens einmischten, sagt Zanella. Stiftungsräte seien sich heute bewusst, dass man mit einem höheren Umwandlungssatz ein grösseres Versprechen mache, das dann entsprechend höhere Verpflichtungen bedeute. Diese müssten gemäss IAS 19 wiederum in der Bilanz des Arbeitgebers gezeigt werden. Ein Zeichen dafür, dass Unternehmen die Risiken bei der beruflichen Vorsorge zunehmend auf ihre Mitarbeitenden überwälzen wollten, seien auch die Einführung sogenannter «1e-Pläne» und die Bevorzugung der Kapitalauszahlung anstelle der Rentenzahlung bei immer mehr Pensionskassen.