Das BSV schreibt in einer Mitteilung:

“Die Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards, insbesondere von IAS 19, durch Unternehmen hat Wechselwirkungen mit der beruflichen Vorsorge ausgelöst und hat kritische Reaktionen hervorgerufen. Es wird befürchtet, dass die betroffenen Unternehmen sich gezwungen sehen könnten, ihre Vorsorgepläne zum Nachteil der Versicherten zu ändern. Das BSV hat deshalb beschlossen, die Sachlage gründlich zu analysieren und hat bei Swisscanto eine Studie in Auftrag gegeben. Als wichtigste Erkenntnisse kann festgehalten werden, dass das Ausmass der Änderungen von Vorsorgeplänen aufgrund von IAS 19 relativiert werden muss. Die Studie räumt ein, dass in wenigen Einzelfällen Verschlechterungen vorgenommen worden sind und dass ein gewisser Anreiz besteht, Änderungen zugunsten des Unternehmens und zuungunsten der Versicherten vorzunehmen. Da es sich um internationale Rechnungslegungsstandards handelt, ist der Handlungsspielraum des schweizerischen Gesetzgebers leider gering, und er wird es in Zukunft auch bleiben.”

In der Studie selber wird von den Verfassern festgehalten:

Zusammenfassend zeigen die Ausführungen (…), dass sich die eigentlich einfache Frage, ob IAS 19 einen Einfluss auf die Ausgestaltung von Vorsorgeplänen in der Schweiz hat, nicht generell und mit einer klaren Ja oder Nein Aussage beantworten lässt. Vielmehr hängt die Antwort davon ab, was einerseits unter "Auswirkung" konkret verstanden wird und in welcher Lage sich andererseits das befragte Unternehmen befindet.

Zum ersten Punkt haben die Gespräche mit IFRS Anwendern für dieses Forschungsprojekt gezeigt, dass nur in Einzelfällen generelle Auswirkungen von IAS 19 auf die Organisation der beruflichen Vorsorge in einem Unternehmen feststellbar sind. So lassen sich weder generelle Verschiebungen des Kräftegleichgewichts im Stiftungsrat noch regelmässige Auswirkungen auf die Geschäftsführung oder Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung nachweisen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Auswirkungen auf die Vorsorgepläne: Auch hier lässt sich die Befürchtung, dass in regelmässiger Art und Weise Vorsorgepläne manipuliert werden, um eine positive Auswirkung in den Büchern des Arbeitgebers abbilden zu können, nicht bestätigen. Was an dieser Stelle jedoch auffällt, ist das oftmals anzutreffende Muster, wonach Planänderungen, welche losgelöst von IAS 19 angestossen werden, vor ihrer Umsetzung auf die Auswirkungen in der Rechnungslegung untersucht werden. Wenngleich eine generelle Aussage dazu nicht möglich ist, deuten die geführten Gespräche darauf hin, dass Planänderungen mit positiven Auswirkungen129 auf die Jahresrechnung von Arbeitgeberseite eher Unterstützung finden, als solche mit negativen Auswirkungen.

 Studie BSV