aonIm Dezember letzten Jahres haben Libera und Aon Hewitt die technischen Grundlagen BVG 2015 vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit fünfzehn grossen autonomen Vorsorgeeinrichtungen erarbeitet worden sind. Damit steht die vierte Ausgabe der technischen Grundlagen BVG zur Verfügung. Es sind bald 20 Jahre her, seit sich auf Anstoss der beiden Autoren Aon Hewitt und Libera einige der grössten autonomen Pensionskassen der Schweiz bereit erklärt haben, ihre Versichertenbestände für die Erstellung von technischen Grundlagen zur Verfügung zu stellen. Die Grundlagen BVG werden mittlerweile von rund zwei Drittel der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen verwendet. In den Aon Hewitt News 1/16 wurden dazu interessante Details präsentiert.

Aus den Grundlagen BVG 2015 lassen sich die Hauptwahrscheinlichkeiten ableiten:

  • Sterbewahrscheinlichkeit der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger
  • Wahrscheinlichkeit, invalid zu werden
  • Wahrscheinlichkeit, beim Ableben eine Partnerrente auszulösen
  • Wahrscheinlichkeit, eine Kinderrente (Waisen- / Pensionierten- / Invaliden-) auszulösen
  • Austrittswahrscheinlichkeit

Gemäss den BVG 2015 hat die Lebenserwartung im Verlauf der letzten fünf Jahre im Alter 65 für die Männer um 10 Monate auf 19.8 Jahre und für die Frauen um ungefähr ein halbes Jahr auf 21.9 Jahre zugenommen. Die in den letzten Dekaden beobachtete Zunahme der Lebenserwartung hat sich mit einem konstanten Tempo fortgesetzt. Interessant zu erwähnen ist, dass die tatsächlich beobachtete Entwicklung der Lebenserwartung in den letzten fünf Jahren ziemlich genau den Modellannahmen der BVG 2010 entsprochen hat: Die Lebenserwartung eines Mannes im Alter 65 liegt bei Verwendung der um fünf Jahre projizierten BVG 2010 / P2012 nämlich bei 19.69 Jahren, gegenüber 19.77 Jahren bei der Verwendung der BVG 2015 / P2012. Tabelle 1 zeigt den Vergleich der Lebenserwartung ê 65 mit verschiedenen technischen Grundlagen:

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Bei den Umwandlungssätzen zeigt sich bei Berechnung im Kalenderjahr 2016 (d.h. Periodentafeln projiziert auf das Jahr 2016) mit 60% anwartschaftlicher Ehegattenrente und 20% anwartschaftlicher Waisenrente je nach technischem Zinssatz folgendes Bild (Tabelle 2):

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Der Umwandlungssatz mit Generationentafeln entspricht somit (wie bis anhin) ziemlich genau demjenigen mit Periodentafeln, wenn der technische Zins sich um 0.5 % unterscheidet.

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