bvkDie BVK – Pensionskasse des Kantons Zürich – hat über die Senkung von technischem Zins und Umwandlungssatz, der Wechsel zu den Generationentafeln sowie über Stand und Abschluss des Korruptionsfalls orientiert. In der Mitteilung der Kasse wird ausgeführt:

"Der Stiftungsrat der BVK hat beschlossen, die versicherungstechnischen Grundlagen auf den 1. Januar 2017 anzupassen. Die BVK wechselt auf die «Generationentafeln». Gleichzeitig senkt die BVK auf 2017 den technischen Zins von heute 3,25% auf 2%. Als Folge müssen auch die Renten-Umwandlungssätze nach unten angepasst werden. Die BVK stoppt mit den angekündigten Massnahmen die systemfremde Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden”. Diese betrug im letzten Kalenderjahr rund 450 Millionen Franken. Mit dem neuen Vorsorgeplan können die heute anfallenden Pensionierungsverluste vermieden werden. Die Lücke wird heute fast immer zu Lasten der Aktivversicherten gedeckt, indem beispielsweise deren Guthaben tiefer verzinst werden.

Damit das reglementarisch festgelegte modellmässige Leistungsniveau erhalten werden kann, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig höhere Sparbeiträge entrichten. Gleichzeitig werden aufgrund der günstigen Entwicklung die Risikobeiträge reduziert. Zur Abfederung der finanziellen Folgen plant die BVK für die am stärksten betroffenen Versicherten verschiedene Kompensationsmassnahmen. Mit der Senkung des technischen Zinses ist eine Verringerung des Umwandlungssatzes im Alter 65 von 6,2 auf 4,8% verbunden. Ein rekordverdächtiger Wert.

Zum Korruptionsfall heisst es in der Mitteilung: Der Stiftungsrat und der zuständige Ausschuss der BVK haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der juristischen Aufarbeitung des Korruptionsfalles sowie allfälligen Verantwortlichkeits- und Haftungsfragen befasst. Die BVK hat zu diesen Aspekten auch eigene Expertisen erstellen lassen. In der juristisch massgebenden Zeit von 2003 bis 2010 konnte gemäss Expertisen kein eindeutiger, klar bezifferbarer Gesamtschaden festgestellt werden. Die Abklärungen haben hingegen ergeben, dass es bei einzelnen extern vergebenen Anlagemandaten zu Verfehlungen kam, beispielsweise in Zusammenhang mit Investitionsentscheiden in Hedge Funds. Der Stiftungsrat hat deshalb mit einem ehemaligen externen Dienstleister einen aussergerichtlichen Vergleich ausgehandelt. Gleichzeitig beschloss er, auf eine direkte oder indirekte Klage gegen den Kanton Zürich zu verzichten. Der Stiftungsrat erachtet eine Klage gegen den Kanton oder gegen ehemalige Verantwortliche des Kantons als nicht zielführend und nicht im Gesamtinteresse der Pensionskasse.  

Auf den ersten Juli kam es zu einem Wechsel im Präsidium der BVK. Vizepräsidentin Lilo Lätzsch (Arbeitnehmervertreterin) übernahm von Bruno Zanella (Arbeitgebervertreter) turnusgemäss das Präsidium. Bruno Zanella führt für die zweite Amtshälfte das Vizepräsidium.

Charlotte Jacquemart schreibt in der NZZaS zu den Entscheiden der BVK: "So konsequent wie die Zürcher Pensionskasse BVK, der über 110 000 Versicherte angehören, war bisher keine Kasse im Lande: Die Zürcher senken die Renten im Alter 65 um satte 21%. Erhält ein 65-Jähriger momentan noch 6200 Fr. pro 100 000 Fr. Sparkapital, werden es ab 2017 noch 4870 Fr. sein. Grund für den drastischen Schritt ist die heutige Umverteilung von Jung zu Alt, die im Falle der BVK bereits 450 Mio. Fr. pro Jahr erreicht. Diese Quersubventionierung stoppt nur, wer Neurentnern keine Renten mehr (bis ans Lebensende) verspricht, die am Kapitalmarkt nicht zu finanzieren sind. Der Schritt der BVK ist ökonomisch richtig und wird im Lande Signalwirkung haben. Denn die BVK ist eine der grössten Kassen der Schweiz. Bis jetzt haben sich die Vorsorgeeinrichtungen nur an klein dosierte Rentensenkungen herangewagt.

Doch die beherzte Massnahme der BVK birgt ein beträchtliches Risiko. Nämlich jenes, dass zwischen 7000 und 8000 BVK-Versicherte, die 2016 das Alter 60+ erreichen, im nächsten Jahr vorzeitig in Rente gehen. Wer das tut, profitiert noch von den höheren Umwandlungssätzen, welche die Rentenhöhe vorgeben. Die BVK hat zwar verschiedene Abfederungen vorgesehen, um einen Exodus der 60+ und damit einen empfindlichen Abfluss an Know-how zu verhindern. So wird zum einen das Sparkapital aller über 48-Jährigen aufgestockt. Für jene Jahrgänge, die im nächsten Jahr 60 oder älter werden, fallen die Zuschüsse mit zwischen 10,5% und 16% sehr grosszügig aus. Die Zuschüsse werden den Konti allerdings nicht auf einen Schlag Ende 2016 gutgeschrieben, sondern verteilt über 5 Jahre. Ab Januar 2017 fliesst also monatlich 1/60 des versprochenen Zuschusses in den jeweiligen Spartopf. Mit dieser Lösung verhindert die BVK, dass sich jemand das Geld gutschreiben lässt, kurz darauf kündigt und sich einer anderen Pensionskasse anschliesst – mit womöglich noch höherem Umwandlungssatz."

  Mitteilung BVK / NZZ / Handelszeitung