Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den Auswirkungen der in der Folge der Minder-Initiative erlassenen Vorschriften zur Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen. Die Konsequenzen sind – wie nicht anders zu erwarten war – bescheiden.

Schöchli schreibt: “Die neue Stimmpflicht mag die Stimmbeteiligung an den Generalversammlungen (GV) leicht erhöht haben, doch der Effekt ist klein. Die durchschnittliche Stimmbeteiligung lag in der ablaufenden GV-Saison 2015 mit 64% ein bis zwei Prozentpunkte höher als in den beiden Vorjahren. Bei den grossen Pensionskassen dürfte sich in dieser Hinsicht mit der Umsetzung von «Minder» kaum viel geändert haben. Mittlere und kleinere Vorsorgeeinrichtungen hatten dagegen laut Beobachtern bisher öfter auf die Stimmbeteiligung verzichtet. Die neuen Regeln lösten gemäss Branchenkennern bei einigen kleineren Kassen zwecks Umgehung der Stimmpflicht aber auch gewisse Verschiebungen in kollektive Anlagen aus. Statistiken dazu sind bis jetzt allerdings nicht greifbar.

Greifbar sind dagegen Beispiele zur Offenlegung des Stimmrechtsverhaltens. An vorderster Front marschieren in dieser Hinsicht namentlich einige grössere Pensionskassen von staatlichen oder staatsnahen Betrieben. Eine zeitnahe Publikation des Abstimmungsverhaltens zu jedem Traktandum an den besuchten Generalversammlungen liefern zum Beispiel die Pensionskasse der Bundesangestellten (Publica), die Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich und die Pensionskasse der SBB. Auch auf der Website der Migros-Pensionskasse sind zeitnahe Detailangaben verfügbar.

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