Im Januar hat die Nationalbank ihren bisherigen Kurs betreffend Aussenwertstabilisierung des Frankens über Nacht aufgegeben und durch das Negativzins-Experiment ersetzt. Wir haben im Newsletter des Vorsorgeforums bereits Ende letzten Jahres als Alternative die Idee eines Staatsfonds nach norwegischem Vorbild lanciert. Den Vorschlag war nicht ganz neu und auch nicht so exotisch, wie oft kritisiert. Ueli Mettler (C-alm) hat in einem Kommentar den Gedanken konkretisiert und mit technischen Überlegungen zur Verwendung der vorhandenen Reserven erweitert. Mettler schreibt in seiner Kolumne für 10×10:

Wieso machen wir es nicht wie die Norweger? Konkret könnte die SNB zur Wahrnehmung ihres geldpolitischen Auftrages mit einem Dotationskapital von 150 Milliarden Franken beziehungsweise einem Toleranzbereich von 100 bis 200 Milliarden Franken ausgestattet werden. Für den neu zu gründenden – und unabhängig von der SNB und deren fortlaufendem Leistungsauftrag zu konstituierenden – Staatsfonds verbleibt damit aktuell ein Startkapital von immerhin 420 Milliarden Franken. Bewegt sich die Bilanzsumme aus dem Toleranzbleich, so wird das Dotationskapital der SNB mittels Transfers zwischen SNB und Staatsfonds auf die Zielgrösse von 150 Milliarden Franken zurückgeführt.

Der Staatsfonds soll auf Ertragserwirtschaftung ausgerichtet werden, womit sachwertorientierte Vermögensanlagen im Vordergrund stehen. Dem Staatsfonds können bezüglich der Ausrichtung der Vermögensanlage neben dem primären Ziel zusätzliche Rahmenbedingungen auferlegt werden (wie Nachhaltigkeit und Standortförderung). So wären Initiativen wie aktuell die Motion «Zukunftsfonds Schweiz» in der 2. Säule beim Staatsfonds wohl besser aufgehoben. Im Rahmen des Zukunftsfonds sollen Pensionskassen dazu veranlasst werden, ihre Gelder nicht einfach brach liegenzulassen, sondern in die Innovationskraft der Schweiz zu investieren. Im Detail sollen Startups, die hierzulande oftmals mit Finanzierungsschwierigkeiten zu kämpfen haben, unterstützt werden. Aktuell beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des Bundes damit den gesetzlichen Rahmen für den Zukunftsfonds zu schaffen.

Schliesslich soll der Staatsfonds auf Kapitalerhalt und nicht Kapitalverzehr ausgerichtet werden, da dem Anlageportfolio mit den am Markt ausgegeben Franken eine Schuld entgegensteht. De facto nehmen damit die via Staatsfonds erworbenen Sachwerte wie einst das Gold die Rolle als Sicherheit respektive Collateral für die ausstehende Geldmenge ein. Vom Goldstandard zum Sachwertstandard.

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