sbbDie Pensionskasse SBB hat Ende 2014 Massnahmen zur langfristigen finanziellen Stabilisierung ergriffen: Unter Verzicht auf die Einführung variabler Renten wurden die technischen Grundlagen angepasst. Diese umfassen die Senkung des technischen Zinses auf 2,5% und des Umwandlungssatzes auf 5,22%. Die technischen Grundlagen werden auf Generationentafeln umgestellt.  Die Anpassungen hätte Rentenkürzungen von rund 11 Prozent zur Folge. Deshalb schiesst die SBB per Ende 2015 CHF 690 Mio. in die PK SBB ein. Dieser Arbeitgeberbeitrag kommt allen aktiven Versicherten zugute; insbesondere profitieren diejenigen, die vor der Pensionierung stehen. Die Finanzierung erfolgt mittels Aufnahme eines Darlehens im Jahr 2016. Die Rückzahlung erfolgt (formal) aus den laufenden Gewinnen der Division Immobilien. Die Verschuldung der SBB AG erhöht sich um CHF 690 Mio., also um rund 9 Prozent gegenüber heute. Sie ist in den aktuellen Planungen abgebildet. Die SBB erachtet diese Erhöhung als verkraftbar. Die Mitarbeiter beteiligen sich gemäss Vereinbarung mit den Sozialpartnern ebenfalls, u.a. durch Verzicht auf generelle Lohnerhöhungen zwischen 2017-2020 und auf einen Ferientag pro Jahr zwischen 2016-2018.

Das sogenannte Abfederungspaket enthält folgende Elemente:

Die Versicherten, die am 31. Dezember 2015 bei der PK SBB versichert sind, erhalten eine Gutschrift auf dem dann vorhandenen Altersguthaben. Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Der volle Anspruch von 12% erhalten diejenigen Versicherten, die bereits vor dem 1. Januar 2014 bei der PK SBB versichert waren.
  • Wer nach dem 1. Januar 2014 in die PK SBB ein – getreten ist, erhält eine Gutschrift pro rata temporis (in monatlichen 1/24 Schritten).
  • Auf persönlichen Einkäufen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2015 besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift.
  • Die Gutschrift erfolgt per 31. Dezember 2015 erst temporär und wird per 31. Dezember 2016 in eine effektive Gutschrift umgewandelt.
  • Versicherte, welche die PK SBB vor dem 31. Dezember 2016 verlassen, erhalten eine gekürzte Gutschrift. Die Kürzung erfolgt dabei pro rata temporis (in monatlichen 1/12 Schritten).
  • Versicherte, die bis und mit 31. Dezember 2015 austreten, erhalten keine Gutschrift.

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