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Die Arbeitgeber finanzieren die Familienzulagen in Form von Beiträgen auf den Löhnen. Die Arbeitgeberbeitragssätze der Kassen variieren mit einer Spannweite von 0,15 % bis 3,9 % sehr stark. Der Grund hierfür liegt in der unterschiedlichen Struktur der einzelnen Familienausgleichskassen, was einen Vergleich sehr erschwert. Kassen mit hohen Löhnen sowie Kassen mit wenigen Kindern haben niedrigere Beitragssätze. Das in einigen Kantonen vorhandene System eines kantonalen Lastenausgleichs zwischen den einzelnen im jeweiligen Kanton tätigen Kassen kann diese Unterschiede teilweise kompensieren. Die Höhe der Schwankungsreserven hat ebenfalls einen Einfluss auf die Beitragssätze. Die mit Hilfe der Summe der kantonalen AHV-pflichtigen Einkommen gewichteten Arbeitgeberbeitragssätze variieren je nach Kanton zwischen 1,11 % und 3,26 %. Der mittlere gewichtete Beitragssatz für die Schweiz liegt bei 1,6 %.

Im Jahr 2013 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 5,5 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 97 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV). Insgesamt wurden 1,85 Millionen Leistungen an rund 1 Million Bezüger/innen ausgerichtet. Im Rahmen des FamZG beanspruchten die Kinderzulagen 70 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,6 Prozent.

  Statistik der Familienzulagen