Daniel Gloor steht vor dem Zürcher Obergericht. Der ehemalige Anlagechef der kantonalen Pensionskasse BVK hofft auf eine Revision seines Urteils. Im November 2012 hat das Bezirksgericht Zürich Daniel Gloor zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Passive Bestechung, ungetreue Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses lauteten die Anklagepunkte, und das Gericht befand den früheren Anlagechef der kantonalen Pensionskasse BVK auf der ganzen Linie für schuldig.

Für Daniel Gloor steht fest, dass im erstinstanzlichen Prozess wesentliche Argumente nicht vorgebracht wurden, die für ihn sprechen. Für die Strategie seines Verteidigers ist eines zentral: Daniel Walders Ansicht nach war Gloor ab 2004 nicht mehr Beamter. Vom Zeitpunkt der Ausgliederung der BVK aus der Verwaltung an, nachdem die frühere kantonale Vermögensverwaltung in die BVK integriert gewesen war, sei Gloor nur noch für die BVK tätig gewesen. Diese aber sei keine Behörde und nehme nicht Interessen der Bürger wahr, sondern wie ein Asset-Manager einer privaten Pensionskasse die Interessen der Versicherten.

Ab diesem Zeitpunkt gilt laut Walder der Straftatbestand der Bestechung nicht mehr. Gloor könnten zwar Korruption und ungetreue Geschäftsführung vorgeworfen werden, aber nicht ungetreue Amtsführung. Und das müsste Walders Ansicht nach Konsequenzen für das Strafmass haben, zumal Gloor in den wesentlichen Punkten geständig sei und seine Taten bereue.