Thomas Hengartner befasst sich in einem Grundsatzartikel in der Finanz und Wirtschaft mit der aktuellen Verfassung der Vorsorgeeinrichtungen und entwirft Vorschläge für ein flexibleres System, dass besser auf die wechselnden Verhältnisse auf den Kapitalmärkten ausgerichtet ist. Primär diskutiert er die notwendige Anpassung des Umwandlungssatzes. Notwendig wäre nach seiner Meinung eine eine drastische Senkung auf 5.5 bis 6%. Dazu schreibt er: “Die tauglichere Lösung ist der Übergang zu einer teilvariablen Rentenberechnung. Da die Lebenserwartung im Zeitpunkt der Pensionierung rund zwanzig Jahre beträgt, würde sich der Verzehr des angesparten Kapitals in einem Umwandlungssatz von 5% abbilden, d. h. ein Zwanzigstel des Ausgangskapitals. Ergänzend zu dieser zugegebenermassen geringen Fixrente käme ein variabler Rententeil, der vom jährlichen Vermögensertrag des Vorsorgeträgers abhinge. Die Zusatzrente fiele in renditearmen Jahren knapp aus, was jedoch akzeptabel wäre, da in diesem Umfeld in der Regel auch die Preisteuerung gering wäre. Netto ergäbe sich ein Kompensationseffekt. Die berufliche Vorsorge als Ganzes würde stabiler und gerechter.”
Hengartner macht sich aber auch für die freie PK-Wahl stark: “Bedenkenswert ist zudem die Einführung einer freien Wahl der Vorsorgeeinrichtung. Sie hätte Kostenfolgen, wie Gegner unermüdlich vorbringen aber wohl in zwei Richtungen. In grösseren Gebilden würde die Vermögensverwaltung wahrscheinlich günstiger, was die zu erwartenden Werbeaufwendungen kompensierte. Auch das heutige System ist auf privatwirtschaftlich geführte Vorsorgeanbieter angewiesen. Die kleinen und viele der mittelgrossen Unternehmen können sich den Betrieb einer eigenen Pensionskasse ohnehin nicht leisten und greifen deshalb zu einer Kollektivlösung. Die doch stattliche Zahl von Kollektivversicherern und autonomen Sammelstiftungen belegt, dass in einem Profisystem Auswahlmöglichkeiten und Wettbewerb im Spiel bleiben und eine Monopolbildung nicht zu befürchten ist.”