Die Neue Luzerner Zeitung befasst sich mit den Konsequenzen der verschärften IAS. Die Zeitungschreibt: “Ab nächstem Jahr dürfen versicherungsmathematische Verluste nicht mehr aufgeschoben, sondern müssen sofort gebucht werden. Gleichzeitig gilt nur noch ein Nettozins für die Berechnung des Vorsorgeaufwands. Was kompliziert tönt, hat massive Konsequenzen für die Unternehmen, so auch beim Basler Chemiekonzern Clariant. Dort heisst es auf Seite 103 im aktuellen Geschäftsbericht: «Es wird damit gerechnet, dass die Einführung das konsolidierte Eigenkapital des Konzerns mit 235 Millionen Franken und das Konzernergebnis mit 11 Millionen Franken belasten wird.» Auf Basis der heutigen Zahlen hätte Clariant damit auf einen Schlag 8 Prozent weniger Eigenkapital. Auch der Gewinn des Spezialchemikanten würde wiederkehrend um über 4 Prozent geschmälert.

Verlässliche Zahlen über die finanziellen Auswirkungen der Regeländerung aber fehlen. Nur so viel: Buchprüfer KPMG hat vorgerechnet, dass sieben SMI-Konzerne im Geschäftsjahr 2010 versicherungsmathematische Verluste von 6,5 Milliarden Franken vor sich herschoben. Wobei sich die Situation im letzten Jahr nochmals verschärft haben dürfte. «Die Erträge auf den Pensionskassenvermögen sind gesunken, die Verpflichtungen haben sich erhöht», sagt KPMG-Finanzchef Lukas Marty. Dieses Aufschieben der Verluste war bislang erlaubt. Denn die Verluste mussten erst abgestottert werden, wenn sie 10 Prozent der Pensionskassenverbindlichkeiten überstiegen.

Bislang waren es zwei Zinssätze, auf deren Grundlage der Vorsorgeaufwand berechnet wurde: einer für die Verbindlichkeiten der Pensionskasse und einer fürs PK-Vermögen. In den meisten Unternehmen ging man davon aus, dass die langfristige Rendite auf dem Vermögen höher ausfällt, als der Diskontierungszinssatz auf den Verbindlichkeiten liegt. Bei der Post liegt die Zinsdifferenz beispielsweise bei 1 Prozentpunkt, bei der Migros sind es 1,4 Prozentpunkte. Neu gilt der tiefere Diskontierungszinssatz, sowohl für PK-Vermögen wie auch für PK-Verpflichtungen. Mit der Konsequenz, dass der Vorsorgeaufwand steigt. Dafür herrscht Transparenz: «Die Über- oder Unterdeckung der PK wird mit der Regeländerung nun aus der Bilanz ersichtlich», sagt PWC-Wirtschaftsprüfer Daniel Suter und fügt an, es handle sich um eine «Missbrauchsgesetzgebung ». Denn: «Bisher konnten die Unternehmen ihre Erträge steuern, je nachdem, wie aggressiv die Anlagestrategie ihrer Pensionskasse war.» Die überrissenen Renditeerwartungen der Pensionskassen könnten sich nun für manche Unternehmen als finanzieller Bumerang erweisen.”

 Artikel NLZ