“In gewisser Hinsicht geschäften Pensionskassen wie Schweizer Banken in alten Zeiten – als es noch problemlos möglich war, Schwarzgeld oder Gelder, die aus einem Verbrechen herrühren, einzuzahlen. «Die 2. Säule ist ein Vorhang, der solche finanziellen Transaktionen gut verhüllen kann», sagt ein Zürcher Geldwäschereiexperte. Denn Pensionskassen sind nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Damit sind sie nicht verpflichtet, die Herkunft der Gelder zu überprüfen. «Und sie tun es erfahrungsgemäss auch nicht», sagt Stefan Thurnherr, Managing Director und Pensionskassenexperte beim VZ Vermögenszentrum.
Dabei geht es nicht um die ordentlichen Pensionskassenbeiträge, die vom Lohn des Arbeitnehmers monatlich abgezogen werden. Als Schlupfloch dient vielmehr der Pensionskasseneinkauf. Laut Bundesamt für Statistik wurden allein 2010 über 4 Milliarden Franken als sogenannte Einmaleinlagen einbezahlt”, schreibt die SonntagsZeitung.