Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz von aktuell 2% auf 1.5% anzupassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1% bis 2%. Grundlage der Diskussion in der Kommission ist eine Berechnungsmethode, welche die BVG-Kommission dem Bundesrat 2009 empfohlen hat. Entscheidend für die Höhe des Satzes sind dabei vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Nach dieser Berechnungsmethode ergibt sich ein Zinssatz von 1.5%. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

 Mitteilung BSV