Mit einer Totalrevision des Personalvorsorgereglements will der Berner Gemeinderat die Renten des Stadtpersonals «längerfristig sichern». Leistungsprimat und Rentenalter 63 aber bleiben.

Der “Bund” schreibt: “In den beiden Reizthemen bringt die jetzt vorgelegte Totalrevision des Personalvorsorgereglements keine Änderung. Der Gemeinderat hält am Leistungsprimat fest. Und das Rentenalter für die Stadtangestellten soll bei 63 bleiben, die Pensionierung soll aber flexibler gestaltet werden können.

Dennoch redet Finanzdirektorin Barbara Hayoz (FDP) von einer «grossen Reform», der ersten seit über 20 Jahren. Die Revision soll es laut Gemeinderat ermöglichen «die städtischen Renten längerfristig zu sichern». «Systematische Finanzierungslücken» sollen geschlossen werden – was für das Stadtpersonal in einzelnen Punkten auch Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen bringen wird.

  • Die «grosszügigen und nicht vollständig finanzierten Leistungen» bei Frühpensionierungen werden «kostengerecht reduziert», wie der Gemeinderat schreibt. Die vorzeitige Pensionierung wird für die Angestellten teurer.
  • Die Versicherungsdauer wird von 36 auf 38 Jahre erhöht.
  • Die Beiträge werden altersmässig gestaffelt. Ältere Arbeitnehmer sollen etwas höhere Beiträge zahlen, jüngere entlastet werden.
  • Neu sollen nicht nur bei individuellen oder generellen, sondern auch bei teuerungsbedingten Lohnerhöhungen Lohnerhöhungsnachzahlungen geleistet werden, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden.
  • Die Rolle des Stadtrats bei künftigen Reglementsänderungen soll zurückgebunden werden. In Zukunft soll das Parlament nur noch die Leistungen vorgeben, die Finanzierungsregeln im einzelnen soll die Verwaltungskommission der Pensionskasse erlassen können.
  • Die Personalvorsorgekasse wird zur selbstständigen Rechtspersönlichkeit und auch organisatorisch aus der Stadtverwaltung ausgegliedert.
  • Der Gemeinderat strebt die Inkraftsetzung der Totalrevision auf den 1. Januar 2013 an. «Wegen der hohen Komplexität des Geschäfts» schlägt er vor, dass der Stadtrat zur Vorberatung eine spezielle Kommission aus Stadtratsmitgliedern «mit speziellen Kenntnissen in der beruflichen Vorsorge» einsetzt.

 Bund