zuerichDer Zürcher Regierungsrat hat ein Finanzierungspaket zur Sanierung der BVK vorgelegt. In einer Mitteilung schreibt er dazu. “Nach der Einmaleinlage hat der Regierungsrat auch die Teilrevision der Statuten der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich beschlossen. Dabei hat er mehrere im Rahmen der Vernehmlassung geäusserte Einwände aufgenommen. Er legt damit ein ausgewogenes und nachhaltiges Sanierungs- und Finanzierungspaket vor, das für Arbeitgeber und Versicherte gleichermassen tragbar ist, namentlich auch für die angeschlossenen Partner der BVK. Die Vorlage geht jetzt an den Kantonsrat.”

Neu ist, dass die geplanten höheren Sparbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erst ab einem Deckungsgrad von 90 Prozent zur Anwendung gelangen. Damit hat der Regierungsrat einen zentralen Kritikpunkt vor allem der angeschlossenen Arbeitgeber aufgenommen.

Den technischen Zinssatz hat der Regierungsrat, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, von 4,0 auf 3,25 Prozent gesenkt. Die Einmaleinlage von 2 Milliarden Franken, die der Regierungsrat bereits im September zusammen mit der Finanzplanung in Aussicht gestellt hat, kompensiert die Auswirkungen dieser Entscheide teilweise. Mit der Einlage können die Kosten des tieferen technischen Zinssatzes und der aufgewerteten Sparguthaben jener Versicherten finanziert werden, die von den tieferen Umwandlungssätzen besonders betroffen sind.

Mit der Einmaleinlage und der Sanierung nach diesem Modell besteht nunmehr die Aussicht, dass die BVK bei normaler Entwicklung der Kapitalmärkte innerhalb von sieben Jahren wieder auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent kommt. Die Leistungen der BVK sollen mit diesem Paket weiterhin konkurrenzfähig bleiben und seien zum Beispiel mit jenen der Pensionskasse der Stadt Zürich vergleichbar. Für über 60-jährige Versicherte gibt es eine frankenmässige Besitzstandesgarantie gemäss bisherigen Statuten.

Die Teilrevision der BVK-Statuten geht nun an den Kantonsrat. Dieser kann die Vorlage gutheissen oder nicht genehmigen, nicht aber inhaltlich verändern; die Möglichkeit eines Referendums besteht bei Statuten (wie bei Verordnungen) nicht. Die Inkraftsetzung ist auf 1. Januar 2013 geplant. Zur Einmaleinlage unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen referendumsfähigen Beschluss: Dieser sieht vor, dass nur jene angeschlossenen Arbeitgeber von der kantonalen Einmaleinlage profitieren können, die sich gegenüber der BVK in neuen Anschlussverträgen fünf Jahre verpflichten. Jene, die keinen neuen Vertrag unterzeichnen, sollen mit einem entsprechend tieferen Deckungsgrad weitergeführt werden.

In einem dritten, referendumsfähigen Beschluss beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, wie ebenfalls bereits im September angekündigt, die Einmaleinlage bis zur Höhe des einmaligen Golderlöses der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2005 (1,6 Milliarden Franken) von der Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung auszunehmen. Hingegen sollen die restlichen 400 Millionen Franken der Einmaleinlage gleichmässig über acht Jahre sowie die Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge des Kantons bei deren Fälligkeit dem mittelfristigen Haushaltsausgleich angelastet werden. Damit könne der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung nach jetzigem Stand erreicht werden.

 Mitteilung