liechtenstein Das Liechtensteiner Vaterland schreibt in einem Beitrag zur Abstimmung über den Umwandlungssatz in der Schweiz: “Auf die Frage, inwieweit das schweizerische Abstimmungsergebnis die Entwicklung beim Umwandlungssatz beeinflussen könnte, sagte Sozialfonds-Chef Walter Fehr: «Die Abstimmung in der Schweiz hat keinen Einfluss auf den Sozialfonds. Da in Liechtenstein der Gesetzgeber keinen Mindestumwandlungssatz vorschreibt, muss jede Pensionskasse aufgrund ihrer finanziellen Situation sowie der erwarteten zukünftigen Entwicklungen, unabhängig vom Abstimmungsresultat in der Schweiz, eine eigenständige Entscheidung treffen.» Bruno Matt, Chef der LLB Vorsorgestiftung, führte dazu aus: «Natürlich verfolgen auch die liechtensteinischen Pensionskassen die Diskussion in der Schweiz – Liechtenstein ist grundsätzlich von denselben demographischen Entwicklungen betroffen wie die Schweiz. Beispielsweise über die Stiftungsräte und Pensionskassenexperten dürften die Ergebnisse der Schweizer Volksabstimmung folglich auch für Liechtensteins Vorsorgeeinrichtungen ein Thema werden. Die längerfristige Entwicklung der Umwandlungssätze scheint dabei ohnehin klar. Anders als in der Schweiz liegt die Entscheidung für allfällige Korrekturen nach unten in Liechtenstein in erster Linie bei den Pensionskassen selbst.»

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