admin Bei der Sanierung der Pensionskasse SBB sollen die Versicherten sowie die SBB den Hauptteil der Kosten tragen. An diese Bedingung ist der Bundesbeitrag von 1,148 Mrd. Franken geknüpft, den der Bundesrat mit der Botschaft zur Sanierung der Pensionskasse SBB gutgeheissen hat. Die Bundeshilfe wird zudem nur geleistet, wenn die SBB und die PK SBB auf sämtliche Forderungen gegenüber dem Bund als Träger und Leistungsgarant der ehemaligen PHK definitiv verzichten.

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft sieht vor, dass der  Bund die Unterdeckung der Altersrentner per Ende 2006 sowie die Kosten der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent bezahlt. Davon werden die von der Pensionskasse erlittenen Verluste aus nicht finan­zierten Leistungen (wie z.B. aus freiwilligen vorzei­tigen Pensionierungen) abge­zo­gen.

Die beantragte Lösung orientiert sich am Vorgehen bei der Bundespensionskasse PUBLICA. Sie trägt auch der Tatsache Rechnung, dass knapp 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB ehemalige Bundesrentner sind, für die der Bund nach wie vor eine besondere Verantwortung trägt. Gleichzeitig wird mit die­ser Variante sicher­gestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilli­gen vorzeitigen Pen­sionie­rungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der Fi­nanz­marktkrise ent­standen sind, aufkommen müssen.

Mit dem Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken allein kann die PK SBB nicht saniert werden. Daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungs­rat der SBB im Sommer 2009 weitere Sanierungsmassnahmen beschlossen. Deren Eckwerte sehen wie folgt aus: Die SBB als Arbeitgeberin kommt für einen weiteren Einschuss in der Höhe von 938 Millionen Franken per 1. Januar 2010 auf und trägt bis zum Erreichen des Deckungsgrads von 100 Prozent weitere Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent.

Die Versicherten ihrerseits haben eine Erhöhung des Rücktrittsalters von 63,5 auf 65 Jahre sowie ebenfalls Sanierungsbeiträge zwischen 2 und 2,5 Prozent zu tragen. Ihre Altersguthaben werden zudem ab dem Jahr 2010 bis zu einem Deckungsgrad von 107,5 Prozent nur noch mit dem BVG-Mindestzins verzinst. Weiter erhalten die Rentner bis voraussichtlich 2019 keinen Teuerungsausgleich. 2009 haben die Versicherten bereits eine Nullverzinsung der Altersguthaben getragen.

Stiftungsrat und Geschäftsleitung der SBB begrüssten in einer ersten Reaktion den Entscheid des Bundesrates. Die SBB-Pesionskasse betont, dass für eine nachhaltige Sanierung auch Wertschwankungsreserven und eine vollständige Ausfinanzierung unerlässlich seien, damit sich die Geschichte nicht wiederhole.Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und der Kaderverband des öffentlichen Verkehrs bezeichnen den Beitrag dagegen als zu gering. Nach ihrer Meinung hätten 3,4 Milliarden Franken gesprochen werden sollen.

Mitteilung EFD / Botschaft